Als Regelsparbeitrag wird die zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer monatlich oder vierteljährlich festgelegte Einzahlung in den Bausparvertrag bezeichnet.
Im Regelfall beläuft sich die Höhe der monatlich zu entrichtenden Summe zwischen einem halben und einem Prozent der im Bausparvertrag veranschlagten Bausparsumme, dies kann jedoch von Kunde zu Kunde der eigenen finanziellen Situation individuell angepasst werden.
Haben sich beide Parteien auf einen solchen Regelsparbeitrag geeinigt und der Bausparvertrag wird geschlossen, so beginnt für den Bausparer die Pflicht monatlich oder wie vereinbart die veranschlagte Summe einzuzahlen.
Dies geschieht im Rahmen einer im Vertrag festgelegten Mindestsparzeit, die darauf aus zielt, das Vorhaben des Bausparers zeitnah realisieren zu können.
Kommt der Eigner des Vertrages nicht seinen monatlichen Zahlungspflichten entgegen, kann dies individuell mit dem Institut geklärt und angepasst werden, in den seltensten Fällen kann der Bausparvertrag jedoch seitens der Bausparkasse wieder aufgehoben werden, was zur sofortigen Auszahlung der bis dahin angesammelten Sparsumme führt.
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